Rissbreiten- und Dichtheitsnachweise nach der neuen Normengeneration DIN EN 1992 und dem neuen Wasserhaushaltgesetz


Rissbreitennachweise nach DIN EN 1992-1, WU-Richtlinie und BUmwS-Richtlinie
Dichtheitsnachweis nach DIN EN 1992-1 und WU-Richtlinie
Dichtheitsnachweis nach DIN EN 1992-1 und BUmwS-Richtlinie

Neben dem Nachweis der Rissbreiten im Gebrauchszustand können mit den neuen Nachweisprogrammen auch die Dichtheitsnachweise für WU - Betonquerschnitte und für den Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (BUmwS) geführt werden. Damit kann nachgewiesen werden, dass die Betonbauwerke zuverlässig gegenüber Wasser und wassergefährdenden Flüssigkeiten abgedichtet werden können. In Bezug auf wassergefährdenden Stoffen wird mit diesen Nachweisen dem Besorgnisgrundsatz des neuen Wasserhaushaltgesetzes vom 31.07.2009, das zum 01.03.2010 in Kraft getreten ist, Rechnung getragen.


Nach § 62 des neuen Wasserhaushaltgesetzes müssen Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe sowie Anlagen zum verwenden wassergefährdender Stoffe so beschaffen und errichtet, unterhalten und betrieben werden, dass eine nachhaltige Veränderung der Eigenschaften von Gewässern nicht zu besorgen ist. Eingeschlossen sind im § 62 auch Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silagesickersäften (JGS-Anlagen) sowie weiterer in der Landwirtschaft anfallender Stoffe. Auch sie müssen so beschaffen, errichtet, unterhalten, betrieben und stillgelegt werden, dass der bestmögliche Schutz der Gewässer erreicht wird.


Unter diesen Voraussetzungen sind die von der Weitendorf Software GmbH angebotenen Softwarebausteine ein unverzichtbares Softwarewerkzeug für den Nachweis der Gebrauchstauglichkeit und der Dichtheit von Betonkonstruktionen.


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